
Wissenswertes über Nutztiere
Kennzeichnung der Haltungsformen
Viele Verbraucher legen großen Wert darauf, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden, von denen ihre Lebensmittel stammen. Um endlich Transparenz bei den Haltungsformen von Tieren zu schaffen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, trat am 24. August 2023 das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft.
Es umfasst fünf Haltungsformen, die sich wie folgt unterscheiden:
1. Stall: Die Haltungsbedingungen entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen.
2. Stall+Platz: Mindestens 12,5 % mehr Platz als der gesetzliche Mindeststandard. Die Buchten sind strukturiert und verfügen über Raufutter und Beschäftigungsmaterial.
3. Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
4. Auslauf/Weide: Ganztägig Zugang zu einem Auslauf oder zeitweise Haltung im Freien ohne festes Stallgebäude. Der Auslauf kann kurzfristig aus Tierschutzgründen reduziert werden.
5. Bio: Die Haltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung, die für die Tiere mehr Auslauffläche und Platz im Stall vorsieht.
Tierhaltende Betriebe müssen ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden und erhalten dazu eine Kennnummer, die in der Lebensmittelkette bis zur Verkaufstheke das Tier, seine Haltung und Verarbeitung dokumentiert.
Der Gesetzesrahmen gilt vorerst für frisches Schweinefleisch. Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Gastronomie ist für 2024 geplant. Weitere Tierarten und sämtliche Vertriebswege werden folgen.
WILLI

Wissenswertes über Nutztiere
Kennzeichnung der Haltungsformen
Viele Verbraucher legen großen Wert darauf, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden, von denen ihre Lebensmittel stammen. Um endlich Transparenz bei den Haltungsformen von Tieren zu schaffen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen, trat am 24. August 2023 das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft.
Es umfasst fünf Haltungsformen, die sich wie folgt unterscheiden:
1. Stall: Die Haltungsbedingungen entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen.
2. Stall+Platz: Mindestens 12,5 % mehr Platz als der gesetzliche Mindeststandard. Die Buchten sind strukturiert und verfügen über Raufutter und Beschäftigungsmaterial.
3. Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
4. Auslauf/Weide: Ganztägig Zugang zu einem Auslauf oder zeitweise Haltung im Freien ohne festes Stallgebäude. Der Auslauf kann kurzfristig aus Tierschutzgründen reduziert werden.
5. Bio: Die Haltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung, die für die Tiere mehr Auslauffläche und Platz im Stall vorsieht.
Tierhaltende Betriebe müssen ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden und erhalten dazu eine Kennnummer, die in der Lebensmittelkette bis zur Verkaufstheke das Tier, seine Haltung und Verarbeitung dokumentiert.
Der Gesetzesrahmen gilt vorerst für frisches Schweinefleisch. Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Gastronomie ist für 2024 geplant. Weitere Tierarten und sämtliche Vertriebswege werden folgen.