Wissenswertes über Nutztiere
Woher kommt mein Rindersteak?
Die Herkunft von Rindfleisch ist für Verbraucher ein wichtiges Kaufkriterium, weshalb ein System zur Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern eingeführt wurde. Somit kann jedes etikettierte Rindfleischstück von der Ladentheke bis zur landwirtschaftlichen Erzeugung lückenlos zurückverfolgt werden.
Die Rückverfolgbarkeit wird über die verpflichtende Rindfleischetikettierung sichergestellt. Jedes Etikett muss eine Referenznummer enthalten, die auf den Betrieb verweist, in dem das Tier geschlachtet wurde. Diese Nummer führt zur Schlachtnummer und weiter zur Ohrmarkennummer, die in einer elektronischen Datenbank gespeichert ist. Auf dem Etikett müssen zudem Informationen zu Geburts-, Mast- und Schlachtland sowie zur Zerlegung des Tieres angegeben werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch Vor-Ort-Kontrollen.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch und umfasst auch Fleisch aus Drittstaaten (z. B. Argentinien). Verarbeitetes Rindfleisch, z.B. vorgewürzt oder mariniert für den Grill, unterliegt nicht dieser Pflicht. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
ERNIE
Wissenswertes über Nutztiere
Woher kommt mein Rindersteak?
Die Herkunft von Rindfleisch ist für Verbraucher ein wichtiges Kaufkriterium, weshalb ein System zur Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern eingeführt wurde. Somit kann jedes etikettierte Rindfleischstück von der Ladentheke bis zur landwirtschaftlichen Erzeugung lückenlos zurückverfolgt werden.
Die Rückverfolgbarkeit wird über die verpflichtende Rindfleischetikettierung sichergestellt. Jedes Etikett muss eine Referenznummer enthalten, die auf den Betrieb verweist, in dem das Tier geschlachtet wurde. Diese Nummer führt zur Schlachtnummer und weiter zur Ohrmarkennummer, die in einer elektronischen Datenbank gespeichert ist. Auf dem Etikett müssen zudem Informationen zu Geburts-, Mast- und Schlachtland sowie zur Zerlegung des Tieres angegeben werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch Vor-Ort-Kontrollen.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch und umfasst auch Fleisch aus Drittstaaten (z. B. Argentinien). Verarbeitetes Rindfleisch, z.B. vorgewürzt oder mariniert für den Grill, unterliegt nicht dieser Pflicht. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.